Mögliche Einsatzgründe

Das Angebot der sozialpädagogischen Familienbegleitung kann bei folgenden Themen Unterstützung bieten:

  • Erziehungsschwierigkeiten
  • Entwicklungsauffälligkeiten von Kindern
  • Verhaltensauffälligkeiten von Kindern
  • Schulverweigerung
  • Unüberbrückbare Konflikte zwischen Eltern und Schule und/oder Behörden
  • Straffälligkeit von Kindern
  • Anstehende Fremd- bezw. Rückplatzierung von Kindern
  • Plötzliches Wegfallen eines Elternteils
  • Psychische Erkrankung eines Elternteils
  • Fehlenden Strukturen und Grenzen für Kinder
  • Verwahrlosung von Kindern
  • Abklärung bei vermuteter Gefährdung des Kindeswohls
  • Als (verordnete) Kindesschutzmassnahme bei akuter Gefährdung des Kindeswohls
  • Verunsicherung bei Trennung / Scheidung der Eltern
  • Konflikte bei der Umsetzung des gemeinsamen Sorgerechts
  • Besuchsbegleitung
  • Schwierige Konstellation in der Pflegefamilie
  • Als alternative zu einer Fremdplatzierung

Bei behördlich angeordneten Familienbegleitungen, wird die Arbeite mit der Familie methodisch angepasst. Ein Minimum an aktiver Mitarbeit der Erziehungsberechtigten ist erforderlich.

Bei angeordneten Familienbegleitungen in Zusammenhang mit Fragen zum Kindeswohl, werden neben dem behördlichen Auftrag immer auch familienunterstützende Zielsetzungen miteinbezogen.

Familienbegleitung ist nicht angezeigt

  • Wenn die Eltern lediglich eine Betreuung der Kinder, die Durchsetzung von Erziehungsmethoden erwarten

Sozialpädagogische Familienbegleitung ersetzt weder Spitex noch Haushalthilfe, kann aber gleichzeitig eingesetzt werden.