Finanzierung

FAIR – TRANSPARENT

Seit dem 01.01.2022 hat die sozialpädagogische Familienbegleitung Baselland eine Leistungsvereinbarung mit dem Amt für Kind, Jugend und Behindertenangebote Basel-Land. Somit übernimmt der Kanton Basel-Landschaft bei einer entsprechenden Indikation die Kosten für eine Familienbegleitung (siehe Webseite des Amtes für Kind, Jugend und Behindertenangebote).

Wir sichern die Qualität unserer Arbeit im Sinne des Vieraugenprinzips durch kontinuierliche Inter- und Supervision sowie regelmässige Fort- und Weiterbildung unserer qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Auch in der Sozialarbeit ist die Wirtschaftlichkeit von grosser Bedeutung. Die spF arbeitet nach klar definierten Aufträgen innerhalb der vereinbarten Kostengutsprachen.