direkt im Alltag der Familie
auf Zuweisung einer Fachstelle, freiwillig oder angeordnet
zeitlich befristet
von Kanton finanziert
ca. 3 Monate
ca. 2–4 Monate
ca. 8–24 Monate
Kontinuierlich
Eine Zuweisung kann durch folgende Stellen erfolgen:
Als Familie oder nichtbehördliche Stelle können sich auch ohne Zuweisung direkt bei uns melden – unverbindlich und vertraulich. Wir klären gemeinsam, ob und wie wir Sie unterstützen können.
Die Familienbegleitung unterliegt der Schweigepflicht und schützt die Privatsphäre der Familie sowie das Vertrauensverhältnis zwischen Familie und Fachperson.