Sozialpädagogische Familienbegleitung

Qualifizierte Fachpersonen begleiten die Familie nach einem systemisch-lösungsorientierten Ansatz. Methoden werden an die individuelle Problemstellung angepasst. Im Fokus stehen die Stärkung vorhandener Ressourcen, die aktive Mitarbeit der Eltern sowie die Entwicklung tragfähiger Lösungen zum Wohl und Schutz der Kinder.

direkt im Alltag der Familie

auf Zuweisung einer Fachstelle, freiwillig oder angeordnet

zeitlich befristet

von Kanton finanziert

Themen

  • Erziehungsschwierigkeiten
  • Verhaltensauffälligkeiten der Kinder
  • Fehlende Strukturen
  • Verwahrlosung
  • Kindeswohlgefährdung
  • Schulverweigerung
  • Psychische Erkrankung Eltern/Kind
  • Erschwerte Lebensumstände
  • Autismusspektrumstörung
  • ADHS
  • Sucht
  • Trennung/Scheidung
  • Konflikte ums Sorgerecht
  • Rückplatzierungen
  • Krisen
Weitere Informationen

Ablauf einer Begleitung

Einstiegsphase

ca. 3 Monate

  • Familie und Familiensystem kennenlernen
  • Ressourcen und Herausforderungen erfassen
  • Vertrauen aufbauen und gemeinsame Ziele festlegen
  • Erste unterstützende Massnahmen umsetzen

Abschlussphase

ca. 2–4 Monate

  • Zukunftsperspektiven entwickeln
  • Begleitung schrittweise reduzieren
  • Erreichte Fortschritte sichern und stabilisieren
  • Erarbeitete Strategien im Alltag festigen
  • Nachbetreuung und weitere Unterstützung klären

Hauptarbeitsphase

ca. 8–24 Monate

  • Arbeit an den vereinbarten Zielen
  • Ressourcen stärken und neue Handlungsmöglichkeiten entwickeln
  • Erziehungs- und Alltagskompetenzen festigen
  • Selbstvertrauen und Selbstwirksamkeit stärken
  • Vernetzung fördern

Zusammenarbeit und Berichterstattung

Kontinuierlich

  • Regelmässiger Austausch mit der zuweisenden Fachstelle über Verlauf und Zielerreichung
  • Transparente Zusammenarbeit mit weiteren beteiligten Fachpersonen und dem Umfeld der Familie
  • Erstellung von Gesprächsprotokollen, Zwischen- und Abschlussberichten
Zugang

Wer kann zuweisen?

Eine Zuweisung kann durch folgende Stellen erfolgen:

  • die Sozialdienste der Gemeinden
  • die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden KESB
  • die Beratungsstelle der Stiftung Mosaik
  • die Sozialberatung der Birmann-Stiftung
  • die Kinder- und Jugendpsychiatrie KJP BL im Falle einer kinder- und jugendpsychiatrischen Indikation
  • berechtigte private Dienstleistungsanbieter im Auftrag einer Gemeinde oder einer KESB

Als Familie oder nichtbehördliche Stelle können sich auch ohne Zuweisung direkt bei uns melden – unverbindlich und vertraulich. Wir klären gemeinsam, ob und wie wir Sie unterstützen können.

Anfrage

Ablauf der Kontaktaufnahme

  • Kontaktaufnahme
    Telefonisch oder via Anmeldeformular. Wir klären gemeinsam die Ausgangslage und Indikation. Hier geht es direkt zur Anfrage.
  • Erstgespräch
    Wir führen mit der Familie und der zuweisenden Stelle ein Gespräch, um Erwartungen zu klären und Ziele, Umfang und Dauer der Begleitung festzulegen.
  • Kostenübernahmegarantie
    Die zuweisende Stelle reicht beim Amt für Kind, Jugend und Behindertenangebote das Beitragsgesuch ein und lässt uns eine Kopie zukommen. Wir stellen das Kostenübernahmegesuch.
  • Start der Begleitung
    Bei Vorliegen der Kostenübernahmegarantie starten wir die Familienbesuche bei der Familie zu Hause. 
Vertraulichkeit

Die Familienbegleitung unterliegt der Schweigepflicht und schützt die Privatsphäre der Familie sowie das Vertrauensverhältnis zwischen Familie und Fachperson.

Gerade in komplexen Familiensituationen ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit entscheidend. Mit spF Baselland habe ich eine Partnerin erlebt, die Familien mit grosser Wertschätzung begleitet, vorhandene Stärken fördert und Veränderungen Schritt für Schritt ermöglicht. Diese Haltung macht für die Familien und für uns als zuweisende Stelle einen spürbaren Unterschied.
Sozialarbeiterin, Sozialdienst